Karte Erhaltungssatzung

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Für die Pilotstädte Berlin und Hamburg steht ab sofort die Karte „Erhaltungssatzung“ zur Verfügung. Per Klick in die Karte können weitere Details abgefragt werden wie z.B. Gebietsname, Festlegungsdatum, Inhalte usw.

Erhaltungssatzungen sind kommunale baurechtliche Satzungen nach §§ 172 ff. BauGB zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart bzw. der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Milieuschutz). Sie sind ein städtisches Instrument, um bestehende Wohnungen vor Umwandlungen und Luxussanierungen zu schützen.